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Elektroreizgeräte verboten |
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Verbot von Elektroreizgeräten
Bundesverwaltungsgericht verbietet die Verwendung von Elektroreizgeräten
(AZ.: BVerwG 3 C 14.05 vom 23. Februar 2006)
Obwohl das Tierschutzgesetz die Verwendung von Elektroreizgeräten ausdrücklich verbietet, klagte ein Hundetrainer letztes Jahr gegen das Verbot, bei seinen Seminaren diese Geräte zu verwenden. Sein Argument, er verwende das Gerät mit Bedacht, ließen die Richter nicht gelten. Sie entschieden, dass der Zweck dieser Geräte - ein mittels Stromschlägen gefügig zu machen - und die Tatsache, dass die Auswirkung auf den einzelnen Hund unberechenbar ist, keine Ausnahmen vom Verbot zulässt. Auch der Gesetzgeber hat die Gefährlichkeit solcher Geräte, die im Handel auch unter "Teletakt" vertrieben werden, erkannt und die Verwendung mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 EUR belegt. Die regelmäßige Nutzung fällt sogar unter den Straftatbestand der Tierquälerie und kann mit einer Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
Quelle: "Der Tiernotruf" von Tasso e.V. / Ausgabe Winter 2007/2008 / Beitrag von RAin Ann-Kathrin Fries, Wesseling
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